Re: wegerecht/pacht/kauf


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Abgeschickt von Fargus am 06 Juli, 2005 um 08:41:16:

Antwort auf: wegerecht/pacht/kauf von christian borowski am 01 Juli, 2005 um 22:10:01:

schuldrechtliche Vereinbarungen ohne Notar machen viel Ärger zum Beispiel bei Verkäufen. Die Bodenrichtwerte kann man bei der Gemeinde kostenlos erfragen. Das teuere wird die Vermessung und der Notar, aber vielleicht ist es das wert. Bei Pachtverträgen über 30 jahren gibt es irgendeine gesetzliche Regelung im BGB.


: Hallo,
: ich nutze seit 2000 eine nicht mir gehörende verbreiterte verkehrsfläche auf ca 7 meter länge und 1 meter breite. sie dient der besseren zufahrt zu meinem grundstück. diese verbreiterung befindet sich im besitz der nachbarin. nun sind wir übereingekommen, dies vertraglich zu regeln. nun stellt sich die frage:
: 1.wie hoch wird in der regel der quadratmeterpreis für den kauf errechnet? es ist eine verkehrsfläche. gilt hier der preis für baulnad oder welche minderung ist zu beachten?
: 2. bei einem pachtvertrag für sagen wir 99 jahre, welche summe wäre da anzusetzen?

: die fläche liegt im ländlcihen raum südlich von münchen.

: danke für infos

: christian





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