Re: Grenzgarage


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Abgeschickt von Diter am 06 Juli, 2005 um 09:02:12:

Antwort auf: Grenzgarage von marion flaig am 05 Juli, 2005 um 08:07:36:

Ist ein Grenzüberbau und daher bedenklich. Der Überstand allein begründet grundsätzlich den Anspruch auf Beseitigung der Beeinträchtigung. Es ist nicht Tatbestandsvoraussetzung, daß die ein nachvollziehbares Interesse an der Beseitigung der Beeinträchtigung haben muß.
Es gibt aber auch Entscheidungen die einige Zentimeter nicht als gravierend einsehen allerdings in situationen wo nachträglich an eine Grenzbebauung eine dämmung angebracht wurde.


: Hallo,

: wir bauen momentan im Schwarzwald ein Wohnhaus mit Doppelgargage im Neubaugebiet. Gargae darf auf die Grenze gebaut werden was auch so genehmigt wurde. Jetzt ist die Holzkonstruktion direkt auf die Grenze gestellt worden. Nun macht unser Nachbar schräg, weil wir die Holzunterkonstruktion mit einem Putz, bzw. einer Verschalung verkleiden wollen...dann wäre die Grenze ca. 2cm überbaut!!! Er hat mit dem Anwalt gedroht. Ist das wirklich nicht erlaubt??
: Danke euch jetzt schon für kompetente Antwort

: MfG
: Flaig




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