Re: Feuchter Keller im Neubau- Gewährleistung?


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Abgeschickt von Caspar David Hermanns am 06 Juli, 2005 um 11:01:29

Antwort auf: Feuchter Keller im Neubau- Gewährleistung? von Michaela G. am 05 Juli, 2005 um 23:27:31:

Guten Tag,

meines Erachtens gilt es aufzuklären, was die Ursache von Feuchte und Schimmel ist. Dies geschieht sinnvollerweise mit einem sachverständigen Ingenieur, einem "Privatgutachter".

Sollte der Gutachter zu dem Ergebnis kommen, dass es sich um einen Baumangel handelt, dann sollte man den Verkäufer/Werkunternehmer deswegen auch in Anspruch nehmen, vorausgesetzt, er ist zwischenzeitlich nicht insolvent. Sie können dann übrigens auch die Kosten des Gutachters und des Lüfters geltend machen.

Auch wenn es bis zum Eintritt der Verjährung noch eine Weile hin ist - es gibt Verjährungsfristen von zwei, vier und fünf Jahren ab Abnahme, je nach Vertrag (hier wahrscheinlich vier oder fünf Jahe) - sollte Sie man diese im Auge behalten.

Freundliche Grüße

Dr. Caspar David Hermanns


: Hallo!
: Wir haben vor 1 Jahr ein neu gebautes Haus gekauft. Der Grundwasserstand ist sehr hoch, weshalb der Keller aus der "weißen Wanne" besteht. Schon beim Einzug vor 10 Monaten war der Keller noch recht feucht, was der Bauträger darauf zurückführte, daß ein "neuer Bau" noch Restfeuchte hätte und wir gut lüften sollten. Für einige Wochen stand ein Bautrockner im Keller und lüften tun wir seit fast einem Jahr jede Nacht für 10-15 Minuten (kühle Zugluft), wie uns empfohlen wurde.
: Nun ist trotz allem im Keller die Feuchtigkeit geblieben und Schimmel entstanden, und zwar in 3 Räumen, jeweils an den unteren 10 cm jeder Außenwand.
: Ich denke, sowohl das Finden der Ursachen wie auch die Behebung wird nicht billig sein.
: Sind das Gewährleistungs-Mängel, die der Bauträger tragen muß?
: Für Tips wäre ich überaus dankbar!!
: Vielen Dank
: Michaela G.





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