Stacheldraht am Nachbarzaun


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Abgeschickt von Evelin Pätzold am 06 Juli, 2005 um 14:33:43

Wir haben hinter unserem Grundstück den Garten unserer Nachbarin angrenzen. Sie "schützt" ihr Grundstück mit einem Drahtzaun, auf dem sie obenauf noch Stacheldraht angebracht hat. Hinter unserem Haus führt ein circa ein Meter schmaler Gang in dem früher Wäsche aufgehangen werden konnte, welches nun durch den Stacheldraht nichtmehr möglich ist. Außerdem sind kleinere Reperaturen, oder das Reinigen der Dachrinne nur noch unter Verletzungsgefahr möglich.
Auf Anfrage bei dem Baurechtsamt wurde uns nur mitgeteilt, das dies Privatgrund ist und nur über eine Klage eine Entfernung des Stacheldrahtes erwirkt werden kann.
Meine Frage nun: welche Aussichtschancen würde eine Klage bringen.
Vorab gleich gesagt, reden kann man mit unserer Nachbarin nicht, es funktioniert alles nur über Anwälte.



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