Re: Frist einer Bauvoranfrage


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Abgeschickt von Wolfgang Ulrich am 06 Juli, 2005 um 17:35:40:

Antwort auf: Re: Frist einer Bauvoranfrage von Antinormenreiter am 06 Juli, 2005 um 08:50:56:

Eine gesetzliche Bestimmung gibt es hier also nicht? Kann es sein, dass man auf die "Freundlichkeit" einer Behörde angewiesen ist ?

: Was hilft eine Regelung in der Bauordnung, wenn man nicht jahrelang vor Gericht prozessieren will? Meist sehen die Bauordnungen allerdings vor, dass die Fristen für Baugenehmigungen entsprechend gelten. Besser zuerst bei der Behörde vorbeigehen und vorher einen Termin bei dem Leiter ausmachen und diesen mit aller Freundlichkeit fragen.

:
: : Kann mir jemand sagen wie lange ein Amt in Baden-württemberg Zeit hat, auf eine Bauvoranfrage zu antworten? Gilt hier auch die 3monats-Regel wie bei einem Bauantrag gem. Baugesetzbuch?





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