Re: Gewährleistungseinbehalt


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Abgeschickt von Blume am 07 Juli, 2005 um 11:36:38

Antwort auf: Re: Gewährleistungseinbehalt von jewona am 23 Maerz, 2004 um 19:45:58:

Hallo,
muß ich als Bauherr die Bankbürschaft für Mägelgewährleistung (Dachneueindeckung)
dem Dachdecker bezahlen? Bekomme ich das Geld nach Ablauf der Gewährleistungfrist zurück. Wie ist die Verfahrensweise?

Vielen Dank für Ihre Müe und schöne Grüße
Heinz Blume




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