Grenze Innen- Außenbereich unklar trotz Flächennutzungsplan?!?


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Abgeschickt von Christopher am 08 Juli, 2005 um 18:06:45

Hallo,

es ist i.d.R. so, dass als Außenbereich einer Ortslage das verstanden wird, was nicht Innenbereich einer Ortslage ist oder über einen Bebauungsplan geregelt wird. Der Außenbereich beginnt daher, so habe ich es gelesen, nicht mit der Grundstücksgrenze, sondern mit dem letzten Gebäude.

Welche Funktion hat aber ein Flächennutzungsplan, der bspw. die Grenze eines Mischgebietes in Ortlage ca. 40m hinter dem letzten Gebäude zieht.

Gilt der „Zwischenraum“ (vorhandenes Grünland zugehörig zum letzen Gebäude; keine Probleme mit Erschließung und dann def. letztes Gebäude der Straße/Orstlage, da der Außenbereich dort off. mit einem privilegiert, privat an die Ortsgrenze gesetztem Hof!) als „bebaubares innerörtliches Grundstück“?

Hintergrund ist ein geplanter Neubau eines Einfamilienhauses auf das angesprochene Grünland.

Vielen Dank

Christopher





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