Abgeschickt von Axel R. am 09 Juli, 2005 um 14:14:40
Antwort auf: Re: Bloß keine schlafenden Hunde wecken von Axel R. am 07 Juli, 2005 um 14:11:24:
: : sonst bekommen sie unter Umständen eine Abrißverfügung für die Veranda. Leider gibt es genügend Bauamtsleiter und Dezernenten die sich über derartige Verfügungen profilieren.
: Kann es denn nicht sein, dass zu einem früheren Zeitpunkt das zulässig war ?
Habe jetzt festgestellt, dass die Veränderung - Einbau von Fenstern - 1962, also vor 43 Jahren gemacht wurde. Was war zu dieser Zeit möglich ????