Re: Grenzbebauung Gartenhaus


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Abgeschickt von Rudi am 09 Juli, 2005 um 22:33:53

Antwort auf: Grenzbebauung Gartenhaus von Marita Klütsch am 09 Juli, 2005 um 21:45:06:

Eine Gartenhaus genießt keine Privilegien bzgl. der Grenzabstände wie eine Garage. Deswegen ist in der Regel der Grenzabstand einzuhalten. Auch ist der Bauteppich oder eine hintere Baugrenze einzuhalten.

: Hallo,
: wollen ein Gartenhaus mit der Größe 3m x 2,30m und der Höhe von 2,50 direkt an die Gartengrenze setzen. Ist das erlaubt oder müssen wir 3 Meter Abstand zur Grenze einhalten?
: Wäre nett, wenn uns darauf einer antworten könnte.
: Gruß





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