Abgeschickt von yozi am 10 Juli, 2005 um 09:41:58
Hallo,
Ich habe eine Frage zur Wohnflächenverordnung, §2 Absatz 3. (Zur Wohnfläche gehören nicht die Grundflächen folgender Räume:)
Hier werden unter 1. Zubehörräume aufgezählt, die nicht zur Grundfläche zählen, u.a. c) Waschküchen oder f) Heizungsräume. Nun kann man das Gesetz sicherlich in viele Richtungen hin auslegen. Meine Frage: Fallen Hausanschlußräume in einem Eigenheim z.B. unter diese Regelung? Hier steht die Heizung, hier steht die Waschmaschine.