Abgeschickt von N.T. am 10 Juli, 2005 um 14:40:05:
Antwort auf: Grenzbebauung Gartenhaus von Marita Klütsch am 09 Juli, 2005 um 21:45:06:
Gartenhäuser mit weniger als 7,5m² Grundfläche und einer Höhe von 3m benötigen keinen Abstand zur Grundstücksgrenze. BauO §6 (11)
: Hallo,
: wollen ein Gartenhaus mit der Größe 3m x 2,30m und der Höhe von 2,50 direkt an die Gartengrenze setzen. Ist das erlaubt oder müssen wir 3 Meter Abstand zur Grenze einhalten?
: Wäre nett, wenn uns darauf einer antworten könnte.
: Gruß