Re: Garage auf der Grenze, Abflussrohr darüber hinaus


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Abgeschickt von am 10 Juli, 2005 um 14:45:00:

Antwort auf: Garage auf der Grenze, Abflussrohr darüber hinaus von Tom am 06 Juli, 2005 um 12:38:00:

Gewonheitsrecht, da dürfte nicht mehr viel zu machen sein, obwohl natürlich über die Grundstücksgrenze ragende Bauteile nicht zugelassen sind. Vielleicht sollten sie dieses Abflussrohr dennoch entfernen. Unbegründet ist diese Anschuldigung nicht, da besonders ärgerlich.

: Angenommen T hat vor 20 Jahren eine Garage auf die Grundstücksgrenze gebaut und dazu die schriftliche Genehmigung des Nachbarn N erhalten. Kurz darauf hat T noch ein Abflussrohr ergänzt, das über die Grenze hinausragt und hierfür die mündliche Genehmigung des N erhalten. Ins Grundbuch wurde nichts eingetragen.
: Nun will der Sohn S des mittlerweile verstorbenen Nachbarn N plötzlich, dass T das Rohr beseitigt.

: 1. Waren die Genehmigungen wirksam ?
: 2. Wenn nicht, gibt es so etwas wie "Verwirkung" des Beseitigungsanspruchs nach 20 Jahren ?

: Vielen Dank




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