Bauvoranfrage liegt über 1,5 Jahre bei Verwaltung - Bearbeitungszeitraum überschritten?!?


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Abgeschickt von Heike am 10 Juli, 2005 um 21:21:21:

Hallo,

gibt es einen festgesetzten Zeitraum, nachdem eine Bauvoranfrage von der zuständigen Behörde bearbeitet werden muss?

Unsere Bauvoranfage kam nun negativ beschieden zurück, und dass nach einem Bearbeitungszeitraum von über 1,5 Jahren (kann man gegen die 1,5 Jahre Wartezeit was rechtlich unternehmen?), dazwischen lauter positiver Zwischenmitteilungen und nun unglaublich an den Haaren herbeigezogenen konstruierte Begründungen.

Unter anderem wird einmal nach $34 BauGB und zum anderen nach §35 BauGB entschieden. Geht das oder muss die Behörde sich nicht festlegen, ob es nun Innenbereich oder Außenbereich ist? Beides geht ja wohl kaum, oder?!?

Gruß + Dank!
Heike



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