Re: Schiesssportanlage


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Abgeschickt von K.D. am 11 Juli, 2005 um 11:36:01

Antwort auf: Schiesssportanlage von Frank am 08 Juli, 2005 um 02:05:14:

Das Bauordnungsamt ist auf grund der BImsch-Genehmigung gar nicht zuständig. Das sind also die falschen. Freundlicher Weise wird das Boa die Beschwerde eventuell an die zuständige Immissionsschutzbehörde weiterleiten.
Die prüfen sicher erst mal Art und Umfang der erteilten Genehmigung - Einhaltung der Schießzeiten, wie wird womit geschossen. Gegebenenfalls nehmen die eine Lärmmessung vor oder veranlassen eine. Je nachdem wie die ausfällt gibt es vielleicht Auflagen für den Schießverein.




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