Re: Carport


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Nils am 11 Juli, 2005 um 14:22:44

Antwort auf: Carport von Dastler am 11 Juli, 2005 um 12:02:14:

Hallo,

in welchem Bundesland wohnen Sie. Es kann nämlich sein, dass Ihr Carport genehmigungspflichtig ist. Da Sie Ihr Carport an eine Garage entlang der Grenze bauen wollen, kann es sein, dass die zulässige Länge für Grenzbebauung überschritten wird.

In NRW sind dies 9m an einer Grenze, insgesamt max. 15m.

Falls Ihr Carport zulässig ist, kann Ihr Nachbar meines Erachtens keine Forderungen stellen.




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]