Re: Baugenehmigung


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Nils Jagnow am 11 Juli, 2005 um 14:37:57

Antwort auf: Baugenehmigung von Andreas am 06 Juli, 2005 um 15:19:22:

Hallo,

also ich weiß nicht, ob die Unterschriftenaktion etwas bringt, aber vielleicht schlägt sich ja eine wichtige Fraktion auf die Seite der Bürger.

Ich wundere mich ein wenig, warum eine Garage neben dem Haus unzulässig sein soll - dort will man die Garagen ja üblicherweise haben. Wenn das im Bebauungsplan ausgeschlossen worden ist, kann man den Wiederaufbau der Garage nur durch eine Befreiung (durch den Stadtrat) oder eine Ändeurng des Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB erreichen. Die Aufstellung der Änderung muss jedoch erstmal politisch beschlossen, von der Verwaltung vorbereitet und abschließend die Aufstellung beschlossen werden. Das kann schon mal ein paar Monate dauern (oder im schlimmsten Fall Jahre).

Also, am besten nochmal genau im b-Plan nachschauen, warum Garagen neben den Häusern ausgeschlossen wurden (auch in die Begründung gucken), anschließend gucken, ob im Umfeld ein paar Nachbarn eine Garage neben dem Haus haben und dann auf ein Befreiung pochen.

Die Unterschriftenaktion können Sie natürlich als "politisches Gewicht" mit einbringen.



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]