Re: Grenze Innen- Außenbereich unklar trotz Flächennutzungsplan?!?


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Abgeschickt von Christopher am 11 Juli, 2005 um 16:30:59:

Antwort auf: Re: Grenze Innen- Außenbereich unklar trotz Flächennutzungsplan?!? von Nils am 11 Juli, 2005 um 10:28:35:

Hallo,

leider liegt das beantragte Bauvorhaben am Ortsende und erfüllt alle Bedingungen nach § 34 BauGB (und auch laut FB, auch wenn der nicht rechtlich zuzuziehen ist, innerhalb der Ortslage). Kann man am Ende des Ortes, mit einer "Baulücke" bis Ortsgrenze argumentieren?!?

Grenze ist laut FB ein Grundstück, auf dem sich ein Aussiedlerhof (wenn man das bei der Nähe zum Ort so nennen darf) anschließt.

Hallo,

: der Flächennutzungsplan hat nur eine behördeninterne Funktion und gibt Entwicklungstendenzen für die Stadtentwicklung an. Außerdem ist er nicht parzellenscharf, d.h. ob die Grenze nun 40m oder 20m hinter dem letzten Gebäude liegt, kann daraus NICHT abgelesen werden.

: Liegt also kein B-Plan vor, und Sie können anhand des § 34 BauGB eindeutig sagen, dass es kein Innenbereich ist (üblicherweise ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil - also mindestens 10 Gebäude, die historisch zu einem Ortsteil gewachsen sind. Baulücken bis zu 100m sind noch Innenbereich!), dann handelt es sich um Außenbereich!





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