Re: Grundstückverlust durch Bachverlauf


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Abgeschickt von Nina am 13 Juli, 2005 um 08:12:22:

Antwort auf: Grundstückverlust auf Grund geändertem Bachverlauf von Stefan Zimara am 12 Juli, 2005 um 22:33:08:

Entschädigungen erfolgen zu Werten, die denen im jeweiligen Landesenteignungsgesetz entsprechen. Es ist meist der Wert des Grundstücks im erstmaligen Zeitpunkt der Nutzung maßgeblich also nicht etwaige Zukunfsaussichten. Ob ein Rückbau erforderlich sein kann hängt vom Einzelfall ab. Vor allem ist wohl auch zu erwarten, dass es zu einer weiteren Verbreiterung kommen wird, so dass eine Befestigung notwendig sein könnte. Welches Bundesland überhaupt?

: An ein Grundstück (Bauerwartungsland) grenzt ein Dorfbach. Im Lauf der Jahre verbreitert sich das Bachbett und breitet sich so auf 34 qm des Grundstückes aus.

: Die Gemeinde bietet nun an die 34 qm zum Preis von Bauerwartungsland zu kaufen. Da man jedoch davon ausgehen kann das in 2-5 Jahren das Land Bauland wird ist ein solcher Preis nicht erfreulich.

: Gibt es alternativen?

: - Gemeinde muss altes Bachbett wieder herstellen
: - Gemeinde muss höheren qm Preis zahlen

: Gruss,
: Stefan Zimara





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