Re: Kleintierstall als bauliche Veränderung


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Trimm am 13 Juli, 2005 um 08:22:46:

Antwort auf: Re: Bauliche Veränderung Frage:Was wir als Stall bezeichnet? von Rudi am 12 Juli, 2005 um 22:14:45:

Da ich mich zur Zeit mit Nachbarschaftsrecht beschäftige und mich durch alle Seiten klicke,bin ich durch Zufall hierher gekommen.
Einfach mal eine Baugenehmigung für die Hundehütte oder den Kaninchenstall oder das Schildkrötengehege oder das Meerschweinchengehege oder die Vogelspinnenhalteanlage beantragen und gucken was passiert! :-)

Bei größeren Ställen gilt allerdings:
http://www.justizportal-bw.de/vg/vgfrpraxis/vgprax05/Buhl2002.pdf


: Dieses Gehege ist ist kein Gebäude und kann daher kein Stall sein. Ein Stall ist begehbar, was auf das Gehege nicht zutrifft.
: Die Augumentation des Nachbarn ist Quatsch.
: Näheres steht in jeweiligen Landesbauordnung.





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]