Re: Stacheldraht am Nachbarzaun


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Abgeschickt von schmidt am 13 Juli, 2005 um 08:38:48:

Antwort auf: Stacheldraht am Nachbarzaun von Evelin Pätzold am 06 Juli, 2005 um 14:33:43:

Z.T. haben die Gemeinden vorgeschrieben, wie Einfriedungen aussehen müssen, entweder in Bebauungsplänen oder in anderen Satzungen. So können etwa für Zäune ein bestimmtes Material und die Höhe festgelegt sein. Es kann auch vorgeschrieben sein, dass Drahtzäune mit Sträuchern zu umpflanzen sind, oder es können nur
Hecken zugelassen sein. Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung nach, ob für Ihr Grundstück solche Vorschriften bestehen.
Wenn Mauern oder Zäune errichtet werden sollen, müssen sie beispielsweise nach der Niedersächsischen Bauordnung standsicher sein und dürfen nicht gefährlich sein. Deshalb darf normalerweise in Wohngebieten kein Zaun nur aus Stacheldraht errichtet werden.
welche landesbauordnung gilt in Ihrem fall überhaupt?

: Wir haben hinter unserem Grundstück den Garten unserer Nachbarin angrenzen. Sie "schützt" ihr Grundstück mit einem Drahtzaun, auf dem sie obenauf noch Stacheldraht angebracht hat. Hinter unserem Haus führt ein circa ein Meter schmaler Gang in dem früher Wäsche aufgehangen werden konnte, welches nun durch den Stacheldraht nichtmehr möglich ist. Außerdem sind kleinere Reperaturen, oder das Reinigen der Dachrinne nur noch unter Verletzungsgefahr möglich.
: Auf Anfrage bei dem Baurechtsamt wurde uns nur mitgeteilt, das dies Privatgrund ist und nur über eine Klage eine Entfernung des Stacheldrahtes erwirkt werden kann.
: Meine Frage nun: welche Aussichtschancen würde eine Klage bringen.
: Vorab gleich gesagt, reden kann man mit unserer Nachbarin nicht, es funktioniert alles nur über Anwälte.





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