Re: fichtenhöhe des nachbarn an meiner grundstücksgrenze


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Abgeschickt von Franjo am 13 Juli, 2005 um 08:47:02:

Antwort auf: fichtenhöhe des nachbarn an meiner grundstücksgrenze von martin am 06 Juli, 2005 um 21:07:12:

Nachbarrechtsgesetz nach Vorschriften durchsuchen und Rückschnitt verlangen! Ob ein Anspruch nach BGB besteht ist immer sehr umstritten, weil der Richter ein ermessen hat. Der Eigentümer eines Grundstücks kann vom Nachbarn verlangen, daß dieser Wurzeln und Zweige, die über die Grundstücksgrenze wachsen, beseitigt, wenn die Wurzeln oder Zweige die Benutzung des Grundstücks beeinträchtigen (§ 1004 BGB). Der Eigentümer darf aber auch zur Selbsthilfe greifen und die Beseitigung selbst vornehmen, bei Wurzeln sofort und bei Zweigen, wenn er dem Besitzer des Nachbargrundstücks eine angemessene Frist zur Beseitigung gesetzt hat und die Beseitigung nicht innerhalb der Frist erfolgt (§ 910 BGB). Ein Abschneiderecht besteht jedoch nicht, wenn der Überhang die Grundstücksbenutzung nicht oder nur ganz unerheblich beeinträchtigt. Weiterhin ist zu beachten, daß das Selbsthilferecht nach § 910 BGB durch landesrechtliche Bestimmungen zugunsten des Naturschutzes eingeschränkt werden kann. Nordrhein-Westfalen hat in § 45 des Landschaftsgesetzes den Schutz des Baumbestandes den Gemeinden überlassen. Viele Gemeinden haben bereits Baumschutzsatzungen erlassen, nach denen bestimmte Bäume nicht gefällt, geschädigt oder in ihrem Aufbau wesentlich verändert werden dürfen. Bevor man daher vom Nachbarn die Beseitigung von Asten oder Wurzelwerk verlangt oder selbst Hand anlegt, sollte man sich bei der Gemeinde erkundigen, ob nicht eine Baumschutzsatzung den Eingriff verbietet. Früchte eines Baumes oder Strauches, die von selbst auf ein Nachbargrundstück fallen, gehören dem Nachbarn. Bis zum Abfallen gehören sie dem Eigentümer des Grundstückes, auf dem der Baum oder Strauch steht. Nur er darf sie brechen (§ 911 BGB).

: hallo
: ich wohne im bundesland nrw
: mein nachbar hat 60 cm von meiner grundstücksgrenze eine fichtenreihe in höhe von 3,50 - 6,00
: dies beeinträchtigt mein dahinterliegenes gewächshaus und rasenfläche sowie meine bordsteine die sich dadurch schon angehoben haben
: wie hoch dürfen die fichten maximal sein?
: hoffe mir kann jemand einen rat geben
: mfg martin




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