Ärger mit Bauträger


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Abgeschickt von Heike am 13 Juli, 2005 um 20:05:13

Hallo,
habe mir eine ETW gekauf, die erste Rate war fällig bei Beginn der Erdarbeiten. Habe die erste Rate nicht überwiesen weil meiner Auffassung nach die Erdarbeiten noch nicht begonnen haben. Nun sagte mir ein Bauüberwacher das die Bauarbeiten geginnen sobald der erste Spatenstich gemacht wurde. Der Bauträger schrieb mir einen Brief mit angehangener Kostennote über 140 Euro für eine Geschäftsführerstunde wegen meiner Falschbehauptung. Meine Frage nun: ist das Rechtens und welche Chance hat der Bauträger damit vor Gericht durchzukommen?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!



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