Re: Treppe Stufenabstand


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Abgeschickt von Caspar David Hermanns am 30 Maerz, 2005 um 19:02:44

Antwort auf: Treppe Stufenabstand von Rob am 30 Maerz, 2005 um 18:47:44:

Guten Tag,

die Frage wer zahlt, wenn jemand "auf die Nase fällt" (Verkehrssicherungspflicht) muss man von der Frage der Mängelgewährleistung (Abstand) trennen.

Fetzustellen ist zunächst, was vertraglich vereinbart, mithin geschuldet ist. Als nächstes stellt sich dann die Frage, ob ein Mangel vorliegt. Dann muss man prüfen, ob dieser sich beseitigen lässt. Und erst dann sollte man überlegen, ob man tatsächlich einen Nachlass oder Mangelbeseitigung (soweit möglich) will.

Wenn jemand "auf die Nase fällt" haftet derjenige, der die Sachherrschaft ausübt, mithin nach Abnahme respektive Übergabe Sie.


Freundliche Grüße

Caspar David Hermanns

: In unserem Mehrfamilienhaus (Neubau) ist uns vor der Endabnahme aufgefallen das die letzte Stufe der Kellertreppe, einen um 7cm niederigeren Stufenabstand hat als die anderen. Der Bauträger sagt das man sich wohl beim Estrich vertan hat. Auch sieht er ein nachbessern nicht ein und will über einen Nachsass reden. Wie siht es mit der rechtlichen Seite aus falls mal wer auf die Nase fällt





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