Gartenhaus


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Abgeschickt von Herbert Bolai am 14 Juli, 2005 um 07:29:16

Hallo, wer kann mir etwas dazu sagen:
In Baden Württemberg, nicht im Baugebiet, Garten, in dem schon 40 Jahre ein Gatenhaus stend 3x4 meter 2,20m hoch.Letstes Jahr habe ich die Hütte ersetzt mit einer gebrauchten Hütte die schon ca: 10 Jahre auf einem Nachbargarten stand. Also abetragen u. an der Stelle der alten Hütte, neu aufgebaut. (Hütte die es zum kaufen gibt) 2,50x3x2,10m hoch mit kleinem Vorbau 1,50mx3m) Mein Garten hat 573m². Jetzt ging die Stadt mit drei Mann durch u. hat alle Gartenhäuser mit Camcorder aufgenommen. Ageblich darf man nur 20m³ umbauter Raum haben??? Und zählt die Veranda (Vorbau) auch voll zu dem umbauten Raum??? Kann die Stadt es verlangen, dass die Hütte verkleinert wird, u. die Standardhütte wie sie gekauft wurde somit verschandelt wird??? ( drei Leute werden hier beschäftigt mit unseren Steuergeldern!!)





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