Re: Wegerecht / Garage nicht erreichbar


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Abgeschickt von Nils Jagnow am 14 Juli, 2005 um 10:52:30

Antwort auf: Wegerecht / Garage nicht erreichbar von Heiner am 12 Juli, 2005 um 22:17:16:

Hallo,

neben einem Kauf ist es auch noch möglich, dass ihr Nachbar auf dem Streifen, den Sie mitbenutzen wollen, Ihnen ein Geh- und Fahrrecht einräumt und im Grundbuch eintragen lässt. Damit ist er weiterhin Eigentümer der Fläche, sie haben aber das Recht, den Streifen zu befahren und somit die Garage zu erreichen.

Meines Wissens kann man die Baulast bei der zuständigen Bauaufsicht / beim Bauamt beantragen. Der Nachbar muss dem ganzen natürlich selbstverständlich zustimmen.




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