Dachfenster Rheinland-Pfalz


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Abgeschickt von Mike am 14 Juli, 2005 um 14:20:42

Hallo,
in Rheinland-Pfalz regelt das Nachbarschaftsgesetz, dass Fenster in Wänden 2,50 m von der Grenze wegbleiben müssen. Mein Nachbar hat deshalb einfach bereits bei seinem Anbau auf der Grenze ein Dach auf den ersten Stock gemacht. Darin sind nun Fenster, die nicht diese 2,50 m einhalten. Ist dieser Trick, eine Wand durch ein Dach zu ersetzten, rechtmäßig?



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