Re: Wegerecht


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Abgeschickt von Susanne am 17 Juli, 2005 um 23:31:45

Antwort auf: Re: Wegerecht von Emil am 13 Juli, 2005 um 08:33:00:

Hallo und Danke für die Antwort! Mittlerweile habe ich am Amtsgericht die Bewilligungsakte eingesehen: Wegerecht für eine Tiefe von 35 m und einer Breite von etwa 4 m, uneingeschränkt nutzbar! Das Recht hätten wir also.....
Wahrscheinlich kann hier wirklich nur ein Anwalt weiterhelfen. Danke auch für den Link! Sehr informativ!


: Durchfahrtsrecht auf einen bestimmten Teil des grundstücks bezogen oder allgemein formuliert? Müsste eigentlich durchsetzbar sein.
: Ob das dem ehemaligen Eigentümer nicht bekannt war? Das wäre dann ja schon irgendwie eine arglistige Täuschung mit der Folge von Schadensersatzansprüchen bzw. einer Minderung. Eine schöne Möglichkeit den kaufpreis für das Haus nachträglich abzusenken. Vielleicht hat der Notar auch einen Fehler gemacht. ohne die genauen örtlichen verhältnisse zu kennen, ist eine Einschätzung nicht möglich. Guten Anwalt mit Routine in den Bereich suchen.


: : Bitte um Hilfe!!!

: : Wir haben gerade ein Haus gekauft, wo ein im Grundbuch eingetragenes Wegerecht zu unseren Gunsten besteht "zur Durchfahrt durch die Toreinfahrt, um an unser Grundstück zu gelangen".
: : Nun wollten wir heute den Zaun öffnen, um auf unserem Grundstück zwei Autostellplätze zu errichten und den Weg zukünftig zu nutzen. Der Eigentümer des Weges sagt nun, er möchte keinen Autoverkehr und hat unseren direkten Nachbarn "bequatscht", uns zu verbieten, den Weg zu nutzen, weil ein Teil davon (ca. 1 - 1,5 m) noch zu seinem Grundstück gehören. Dieser hat keine Last im Grundbuch eingetragen. Er könnte nun seinen Zaun versetzen und uns dadurch die Möglichkeit nehmen (da dann zu eng), an unser hinter seinem liegenden Grundstück zu gelangen.

: : Meine Frage: Darf unser direkter Nachbar den Zaun einfach versetzen und uns den Weg versperren (da es ja sein Grundstück ist)?
: : Muss der Eigentümer des Weges seinen Innenhof so verändern, dass wir dann trotzdem noch an unser Grundstück gelangen? Also die Breite der Toreinfahrt verlängern (er müsste dazu den Weg über ein kleines Stück seines Innenhofes (alter Bauernhof) erweitern) ?

: : Bin für jede Antwort dankbar!!!!!!




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