Re: Jagdhütte


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Abgeschickt von K.D: am 18 Juli, 2005 um 07:27:28

Antwort auf: Re: Jagdhütte von Nils am 14 Juli, 2005 um 15:39:22:

: Hallo,

: da sie erst vor 2 Jahren die Hütte umfunktioniert haben, kann man den Bestandsschutz meines Erachtens nicht heranziehen.

: Sie hätten nämlich auf für die Umnutzung eine Genehmigung beantragen müssen, so dass nicht nur ein illegaler Bau, sondern auch eine illegale Nutzungsänderung vorgenommen wurde.

: Da Sie nun eine illegale Nutzung im Außenbereich (meine Vermutung, da es sich um eine Jagdhütte handelte) haben, die nach § 35 BauGB nicht priviligiert ist und wahrscheinlich auch den FNP (=öffentlichem Interesse) widerspricht, sehe ich da sehr schwarz. Ich hoffe für Sie, dass Sie mit der Stadt zu einer einvernehmlichen Lösung kommen.

Für illegal errichtete Gebäude gibt es KEINEN Bestandschutz, egal wie lange sie stehen. Da weder Jagdhütte noch Ferienhaus im Außenbereich zulässig sind, werden Sie wohl oder übel abreißen müssen.




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