Re: Nutzungsänderung Gewerbe zu Wohnzwecken


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Abgeschickt von Nils Jagnow am 18 Juli, 2005 um 09:46:10

Antwort auf: Nutzungsänderung Gewerbe zu Wohnzwecken von Veronika am 16 Juli, 2005 um 10:25:28:

Kurze Antwort: Ja

Je nach Festsetzung im Bebauungsplan ist es sogar möglich, dass diese Nutzungsänderung nicht zulässig ist. Also frühzeitig beim zuständigen Bauamt nachfragen.




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