ENTEIGNUNG!?! Wege und Leitungsrecht


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Abgeschickt von Martin Brandt am 18 Juli, 2005 um 18:04:21


Hallo,
habe vor ca 15 Jahren ein Haus mit Grundstück im Pfeifenstil(hintere Bebauung) gekauft.
2000 wurde das Haus durch ein Feuer zerstört und ich zog erstmal aderswo hin.Zwischenzeitlich wurde von der Gemeinde ein Leitungs und Wegerecht im B-Plan und nur im B-Plan eingetragen.Denn hinter meinem Grundstück ist ein noch zu bebauendes Privatgrundstück.Da die Gemeinde alle anderen Möglichkeiten eine Zufahrt zu diesem Grundstück zu bauen nicht in Betracht zieht, wurde kurzer Hand diese Recht in Verlängerung meiner Auffahrt eingetragen.Ich wurde nie Informiert, es wurde nur im Glaskasten (Aushang)bekannt gegeben.Jetzt möchte ich mein Grundstück verkaufen, finde wegen diesem "Recht" keinen Käufer.Ich habe dadurch finanzielle Einbußen.Was hat man hier für möglichkeiten?Es kommt ja einer Enteignung gleich. Wer kann helfen?Mfg.M.B.



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