" ... gesetzliches Zubehör.." einer Immobilie


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Abgeschickt von Stephan am 19 Juli, 2005 um 08:41:48

Hallo,

mich würde interessieren, was in einem Kaufvertrag unter "gesetzlichem Zubehör" eines Hauses zu verstehen ist?
Konkret: Kann ein Verkäufer bei der "Räumung" des Hauses Teppiche liegen lassen (der für den Käufer ggf. nur sehr schwer entfernbar und teuer entsorgbar ist), die alte Küche stehen lassen, etc. ?
Muss der Käufer bei diesen Dingen die Entsorgung selber vornehmen und die anfallenden Kosten tragen? Gibt es dazu gesetzliche Vorgaben, Urteile o.ä. ?
Wie ist eigentlich der Ablauf, wird erst gezahlt und dann das Haus geräumt oder kann sich der Käufer von der ordnungsgemäßen Räumung überzeugen?

Bin für jede Antwort zu diesem Thema dankbar!!

Gruss
Stephan



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