Re: gewährleistungseinbehalt-sicherheitseinbehalt


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 19 Juli, 2005 um 12:11:54:

Antwort auf: gewährleistungseinbehalt-sicherheitseinbehalt von robert mieth am 13 Juli, 2005 um 20:38:38:

Der Sicherheitseinbehalt dient der Vermeidung von Überzahlung und anhaltender Leistungsfreude des Unternehmers während der Ausführung der Arbeiten. Der Gewährleistungseinbehalt soll für den Zeitraum der Gewährleistungsfrist die Beseitigung evtl. anfallender Mängel absichern, entweder durch den ausführenden Unternehmer oder durch einen anderen Unternehmer bei Insolvenz oder ähnlichen Verhinderungen. Ein paralleler Abzug ist also nicht statthaft.

: für mein bauvorhaben bin ich gerade in der vergabephase.
: in einigen mir vorliegenden musterbauverträgen tauchen unter möglichen einbehalten sowohl sicherheits- als auch gewährleistungseinbehalt mit jeweils 5%abzug auf.
: gibt dies herbei unterschiede zwischen beiden, wenn ja welche, kann man beide parallel abziehen oder nur jeweils einen. wenn ja wo liegen die grundlagen für eine zu treffende entscheidung?
: danke im voraus für die hilfe





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