Re: Änderung Bebauungsplan


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Abgeschickt von Tilman Kluge am 19 Juli, 2005 um 13:17:50

Antwort auf: Änderung Bebauungsplan von Ingo Thiele am 14 Juli, 2005 um 15:55:46:

Man kann m.E. gar nix machen, solange nicht konkret ein Bauantrag gestellt wird. Dann wäre man auch als Nachbar zu beteiligen.

Ob die vom B-Plan abweichende Nutzung (Bauplatz statt Kinderspielplatz) so erheblich ist, daß der B-Plan durch Beschluss des Gemeinderates (Stadtverordnetenversammung,....) geändert werden müßte, kann ich nicht so abstrakt beurteilen. Manchmal kann das auch über eine Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes erfolgen.

Spannand wäre es, ob die Gemeinde einem Käufer eine Garantie für die Bebaubarkeit des Grundstückes mit was auch immer geben würde. Ebenfalls wäre nachzuforschen, ob die Einnahmen für den Verkauf im kommunalen Haushalt vorgesehen sind.

Sie sollten dementsprechend (mit Ihnen gleichgesonnene) Gemeindevertreter auf die Sache ansetzen, die fordern sollten, daß, weil die Abweichung vom B-Plan sher erheblich sei, man den B-Plan ändern müsse. Eine formale Befreiung reiche nicht aus.
Ob es dabei Sinn machte, gleich dazu zu sagen, daß man die Änderung dann, wenn sie zur Entscheidung anstünde, ablehnen würde, ist eine andere Sache.

Problematisch wäre es allerdings, wenn die betr. Gemeindevertreter dem Haushalt zugestimmt haben (soweit darin die Verkaufserlöse eingestellt sind) nun aber gegen die entsprechende Nutzung des Grundstückes vorgingen.



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