Re: Bäume ragen über Grenze


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Tilman Kluge am 19 Juli, 2005 um 13:41:53

Antwort auf: Bäume ragen über Grenze von Axel R. am 13 Juli, 2005 um 12:02:35:

Mwehrheitlich geht die Rechtsprechung davon aus, daß Laub-, Samen und Schattenwurf hinzunehmen sind. Selber darf man nur einkürzen, wenn man der Gemeinde ein Ultimatum gestellt hat und (!!!) die Nutzung des Grundstückes in unzumutbarem Maße beeinträchtigt wird. Dabei ist eine große Belästigung nicht unbedingt eine unzumutbare Belästigung.

Aus meiner Sicht wäre dafür folgendes Beispiel brauchbar: Wenn ein Baumast so quer über die Garageneinfahrt wächst, daß darunter ein Auto nicht mehr durchfahren könnte, das andererseits in die (zulässigerwiese errichtete) Garage passen würde, wäre die Unzumutbarkeit erreicht. Würde de Ast aber hoch genug wachsen und nur Laub werfen, sähe das schon anders aus.



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]