Re: Änderung Bebauungsplan


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 19 Juli, 2005 um 14:27:22:

Antwort auf: Änderung Bebauungsplan von Ingo Thiele am 14 Juli, 2005 um 15:55:46:

Die allgemeine Planungshoheit liegt bei der Gemeinde, d. h. die Gemeinde kann grundsätzlich alleine festlegen, welche Flächen beplant, geändert, umgewandelt werden usw. Im BauGB sind die Verfahren und Wege dazu festgelegt und an diese Festlegungen muß sich die Gemeinde halten, d. h., dass sie Betroffene und Träger öffentlicher Belange "anhören" muß. Das tut sie im Rahmen einer Planauslegung und evtl. frühzeitigen Bürgerbeteiligung. In diesem Rahmen haben sie als Eigentümer eines Nachbargrundstücks die Möglichkeit ihre Argumente gegen eine Änderung der Ausweisung vor zu bringen. Diese werden dann mit dem öffentlichen, städtischen Interressen abgewogen. Damit steht jedoch nicht fest, dass den vorgebrachten Argumenten entsprochen wird.

: Hallo zusammen,
: ich habe folgendes Problem.
: Ich habe letztes Jahr ein Haus erworben, mein Grundstück endet an einem öffentlichen Park, dieser Park ist im Lageplan von 1978 als Kinderspielplatz (ca. 1100qm)ausgewiesen.
: Ich habe jetzt erfahren, dass die Stadt Bergheim (NRW)
: diesen Spielplatz seit zwei Jahren versucht als Baugrundstücke zu verkaufen.
: Der aktulle Bebauungsplan weißt das Gebiet nach wie vor als Kinderspielplatz aus.Wie kann man die Umwandlung verhindern?
: Bin für jeden Tip dankbar.

: MfG

: Ingo





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