Re: Beschaffenheit von Einstellplätzen


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Abgeschickt von Stefan am 31 Maerz, 2005 um 07:47:41:

Antwort auf: Beschaffenheit von Einstellplätzen von Robert Besel am 31 Maerz, 2005 um 01:39:39:

: Beim Kauf unserer Eigentumswohnung wurde uns mündlich zugesagt das die dazugehörigen Einstellplätze und die entsprechende Zufahrt gepflastert wird. Nun bei der Abnahme will der Bauträger davon nichts mehr wissen und verweist auf den Vertrag in dem steht, das alle notwendigen Zuwegungen gepflastert werden. Die Einstellplätze würden hier nicht dazugehören.
: Der Platz ist mit Mineral (grobe Steine bis zu 5 cm) vorbereitet das beim befahren der öffendlichen Strasse mit verteilt wird.
: Hat jemand erfahrungen wie so ein Parkplatz beschaffen sein muss? Muss er eine Kennzeichnung bringen die mir meinen Einstellplatz zeigt (Striche, Abgrenzungen ect.)
: oder reicht es wenn in der Teilungserklärung steht wo ich ungefähr zu stehen habe.

Es gibt keine speziellen Vorschriften über die Beschaffenheit eines Stellplatzes. Normalerweise gilt nur der schriftliche Vertrag (mündliche Abmachungen sind im allgemeinen schwer zu beweisen, oftmals sind sie durch einen entsprechenden Passus im Vertrag ungültig.Ist bei Euch ein solcher Passus enthalten ??

Die Lage des Stellplatzes sollte eigentlich im Plan eingezeichnet sein. Wenn in der Teilungserklärung nur der "ungefähre" Standplatz aufgeführt ist, sind spätere Streitigkeiten mit nicht ganz so kompromißbereiten Nachbarn vorprogrammiert. Enthält der Plan ein Stellplatz ?

Achtet darauf, daß dies auch im Grundbuch eingetragen wird. Dies ist später entscheidend. Ein Kaufvertrag nützt bei einem eventuellen späteren Eigentümerstreit wenig.

Stefan




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