Abgeschickt von Tilman Kluge am 19 Juli, 2005 um 14:31:41
Antwort auf: Photovoltaik auf Flachdach aufgeständert von Markus am 30 Juni, 2005 um 15:26:08:
: Eine auf einem Bungalow/Flachdach(Grenzbebauung)aufgeständerte Photovoltaikanlage ist laut stadtischer Bebauungsvorschrift nicht Rechtens.
Was steht denn in der Vorschrift drin, die die Stadt angibt. Wenn das mit der unzulässigen PV-Anlage nicht unmittelbar bzw. ausdrücklich drinsteht, müßte die Stadt ihre Auffassung ohnehin genau begründen (vgl. §39 Verwaltungsverfahrensgesetz).
Wenn die Sache baurechtlich genehmigungspflichtig wäre, wäre die Sache zumindest eine Ordnungswidrigkeit.