Wohnflächenermittlung!!!


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 19 Juli, 2005 um 14:52:36:

Antwort auf: Wohnflächenermittlung von Gabi Niethammer am 05 Juni, 2005 um 19:34:34:

Der Begriff Wohnfläche ist ausschließlich in der Wohnflächenverordnung definiert. Wenn er benutzt wird muß hiernach ermittelt werden. Treppenstufenflächen, Keller und Garten gehören dann ausdrücklich NICHT zur Wohnfläche. Balkone, DACHgärten, Terrassen werden üblicherweise mit 1/4 ihrer Fläche angerechnet, maximal bis zu 1/2. Räume und Raumteile mit einer Höhe unter 1,00 m dürfen gar nicht angerechnet werden, Höhe zwischen 1,00 und 2,00 m nur zur Hälfte.

Sollten Flächen der Treppen oder ähnliches ausgewiesen sein, handelt es sich vermutlich um eine Berechnung nach DIN 277 in der auch diese Flächen erfasst werden.

: Hallo,

: wird bei einer Wohnflächenermittlung die Treppe mit ihren Stufen mit in den Wohnraum gerechnet? Wie sieht es aus mit Garten und Keller?

: Freue mich über rege Diskussion.

: Mit freundlichen Grüßen
: Gabi Niethammer



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