Re: Nach Hauskauf - doch feuchte Wand im Keller


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Holger am 19 Juli, 2005 um 15:24:07

Antwort auf: Nach Hauskauf - doch feuchte Wand im Keller von Juergen am 17 Juli, 2005 um 20:50:54:

Wenn sich etwas Schimmel hinter einem größeren Möbelstück im Keller findet, so ist nicht unbedingt ein Schaden am Haus sondern eine unzulässige Möblierung. Durch die Behinderung der Luftzirkulation konnte die Feuchtigkeit in der Wand nicht ausdünsten und ist daher meßtechnisch nachweisbar.
Da der Wasserschaden bekannt war, dürfte hier eine arglistige Täuschung nicht vorliegen.
Besser wäre es gewesen, vor dem Kauf das Haus von einen Fachmann durchmessen zu lassen. Das ist relativ billig und verhindert Überraschungen.

: Hallo zusammen,

: ich habe gerade ein Haus gekauft und jetzt festgestellt (ca. 1 Woche vor dem Einzug), dass die Kellerwände doch nicht so trocken sind, wie anfangs angekommen.

: zur Vorgeschichte:
: Es gab in dem Haus mal einen Wasserschaden. Starker Regenfall, kein Rückschlagventil, und dann stand der Keller unter Wasser. Danach hat der frühere Besitzer ein Rückschlagventil eingebaut. Allerdings danach nicht gestrichen - also sah man das noch optisch im Keller. Beim Anfassen war es trocken.

: Nachdem nun ausgeräumt ist, habe ich eine Wand mit mindestens mal Stockflecken, wenn nicht mehr gefunden. Da stand bei Besichtigung ein Schrank/Schreibtisch vor - konnte ich also nicht erkennen. Im Raum daneben ist die Tapete lose, und feucht, allerdings optisch Tiptop. Ich habe mir so ein billiges Feuchtemeßgerät gekauft und nun mal gemessen. Laut dem Gerät ist die Wand dort ziemlich feucht - könnte von unten kommen, oder von der darüberliegenden Terasse. Wand ist aber ab ca. 30cm Höhe trocken.

: Kann ich den Verkäufer hierzu belangen?
: Ansprueche sind im Kaufvertrag ausgeschlossen, es sein denn, der Verk'ufer kannte den Mangel und hat ihn verschiwiegen. Wie soll ich das beweisen_

: Hab ich Chancen irgendeiner Art gegen den Verk'ufer Ansprueche geltend zu machen?

: Gruß Jürgen





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]