Re: Carport


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 19 Juli, 2005 um 15:31:59:

Antwort auf: Re: Carport von dastler am 19 Juli, 2005 um 12:26:34:

Solange das Vorhaben den baurechtlichen Festlegungen (BauGB, BauO NW, B-Plan) entspricht ist keine Zustimmung des Nachbarn erforderlich. Der Nachbar erteilt nur Zustimmungen, genehmigt wird durch die Behörde. Wenn das Vorhaben einer der gesetzlichen Bestimmungen widerspricht kann i.d.R. eine behördliche Genehmigung nur MIT Zustimmung des Nachbarn erreicht werden. Bei größeren Projekten und nicht persönlicher Bekanntheit der Beteiligten werden derartige Zustimmungen gerne gegen Zahlung von Geld oder anderen Vergünstigungen ausgesprochen.

: Hallo,

: wir wohnen in NRW. Die Gesamtlänge(Garage 6 m + Carport) wird die 9 m überschreiten. Brauchen wir hierfür eine Baugenehmigung und die Genehmigung vom Nachbarn? d. h. wenn der Nachbar mir die Genehmigung nicht erteilt, bekomme ich auch keine Baugenehmigung vom Bauamt?

: : Hallo,

: : in welchem Bundesland wohnen Sie. Es kann nämlich sein, dass Ihr Carport genehmigungspflichtig ist. Da Sie Ihr Carport an eine Garage entlang der Grenze bauen wollen, kann es sein, dass die zulässige Länge für Grenzbebauung überschritten wird.

: : In NRW sind dies 9m an einer Grenze, insgesamt max. 15m.

: : Falls Ihr Carport zulässig ist, kann Ihr Nachbar meines Erachtens keine Forderungen stellen.





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