Re: Mindest-Größe TG-Abstellplatz


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 19 Juli, 2005 um 15:35:50:

Antwort auf: Mindest-Größe TG-Abstellplatz von Petra am 07 Januar, 2005 um 11:09:18:

Die Mindestgröße von Stellplätzen ist in der Garagen-Verordnung GarVO geregelt. Für Klein- und Kleinstgaragen (<100 m²) gibt es Ausnahmeregeln.

Meinen Sie Bebauungsplan oder Bauzeichnungen zum Bauantrag bzw. Ausführungsplanung? Abweichungen vom beantragten Stellplatz sind unproblematisch sofern sie dem Baurecht nicht widersprechen und ihre Funktion weiterhin erfüllt ist. Ggf. muß eine Änderung zum Bauantrag eingereicht werden.

: Gibt es klare Regeln, wie groß ein TG-Abstellplatz sein muß? Darf der Abstellplatz von dem Bebauungsplan (Plan der TG) abweichen?
: Bin für alle Hinweise dankbar, Petra





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