Windkraftanlagen (Bestechung der Kommune)


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Abgeschickt von Tilman Kluge am 19 Juli, 2005 um 15:47:40

Zwischen Windkraftanlagen-Betreiberfirmen und Kommunen wurden stellenweise Verträge abgeschlossen, in denen Geldzahlungen (z.B. 30.000 EUR pro Windkraftanlage) der Windkraftbetreiber an die Kommune vorgesehen sind. Dafür verpflichtet sich die Gemeinde, das jeweilige Windkraftanlagen-Projekt insbesondere durch eine entsprechende Bauleitplanung zu unterstützen.

Bei diesen Zahlungen handelt es sich also nicht um Nutzungsentschädigungen (z.B. für kommunale Einrichtungen wie Wirtschaftswege o.ä.), die der Gesetzgeber zuläßt, wenn die Geldbeträge eine plausible Höhe aufweisen. Es handelt sich auch nicht um Ausgleichszahlungen im Naturschutz, die ebenfalls rechtlich vorgesehen wären. Es geht vielmehr schlichtweg um die Käuflichkeit von kommunalen Planungsentscheidungen, also Bestechung.

Wem sind konkrete Fälle bekannt oder wer verfügt sogar über die entsprechenden Schriftsätze/Vertragstexte?

Siehe auch (anonymisiertes) Beispiel





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