Re: Nochmalige Vermessungskosten bei Eigenheim?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 19 Juli, 2005 um 17:31:14:

Antwort auf: Nochmalige Vermessungskosten bei Eigenheim? von Alexander Kayser am 16 Juli, 2005 um 12:42:49:

Wozu soll die Vermessung gut sein? Zum Abschluß der Baumaßnahme wird üblicherweise durch einen öffentlich bestellten Vermesser bestätigt, dass das Gebäude in Größe und Lage auf dem Grundstück den Planungen entspricht. Diese Bescheinigung ist dem Bauamt vorzulegen. Ich betrachte diese Bescheinigung als Grundsatzleistung eines Bauträgers, der ja bis zur Übergabe an den Käufer als Bauherr fungiert.

Wenn nur das Grundstück verkauft wurde und anschließend durch den Eigentümer als Bauherr ein Haus errichtet, dann ist die Schlußvermessung natürlich Aufgabe des Bauherrn.

: Hallo,
: habe folgende allgemeine Frage!
: Eine Baugesellschaft hat ein Grundstück erschlossen und hat mehrere Häuser darauf errichtet. Die Häuser werden alle als "Haus auf voll erschlossenem Grunstück" an Privatleute verkauft. Nachdem das Haus fertiggestellt wird und die Leute dort eingezogen sind: Welche Vermessungskosten müssen die Hausbesitzer zahlen und welche die Baugesellschaft? Ich würde jetzt annehmen, dass die Grunstücksvermessung der Baugesellschaft in Rechnung gestellt wirde und dass die Hausvermessung vom jetzigen Hauseigentümer zu entrichten ist!
: Vielleicht hat jemand eine Antwort auf die Frage?
: Vielen Dank im Voraus,
: Alexander Kayser




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