Gewähleistungsansprüche bei Insolvenz des Bauträgers - Durchgriffsrechte auf ausführende Subunternehmer ?


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Abgeschickt von Arne am 19 Juli, 2005 um 17:51:48

Die Situation für einen Bauherren ist bei Insolvenz seines Bauträgers bekanntlich nicht einfach, wenn er Gewährleistungsansprüche durchsetzen will. In der Praxis werden häufig Subunternehmer zur Fertigstellung von Baugewerken eingesetzt.

Hat der Bauherr bei einer solchen Konstellation "Durchgriffsrechte" auf die ausführenden Subunternehmer, wenn im Rahmen der vereinbarten Gewährleistungsfrist Mängel an einem durch einen Subunternehmer erstellten Baugewerk festgestellt werden oder gelten die Gewährleistungspflichten des Subunternehmers nur für die Vertragsbeziehung Bauträger - Subunternehmer.

Vielen Dank im voraus !!

Arne





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