Re: Windkraftanlagen (Bestechung der Kommune)


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Abgeschickt von Klaus am 19 Juli, 2005 um 18:43:38:

Antwort auf: Windkraftanlagen (Bestechung der Kommune) von Tilman Kluge am 19 Juli, 2005 um 15:47:40:

Bestechung ist nach deutschem Recht eine in § 334 Strafgesetzbuch geregelte Straftat. Bestechung begeht, wer einem Amtsträger (Wahlamt, Beamter, Angestellter im öffentlichen Dienst usw.), einem für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder einem Soldaten der Bundeswehr als Gegenleistung dafür, dass er eine Amtshandlung vorgenommen hat oder künftig vornehmen wird, einen Vorteil für sich oder einen Dritten anbietet, verspricht oder gewährt. Der Amtsträger, der den Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, ist wegen Vorteilsannahme (§ 331 StGB) oder Bestechlichkeit (§ 332 StGB) zu bestrafen.

Gibt schon einige Fälle:
1) Die Staatsanwaltschaft Stade hat gegen zwei Vertreter der Samtgemeinde Lamstedt (Kreis Cuxhaven) Ermittlungen wegen des Verdachts der Vorteilsannahme eingeleitet. Was da wohl draus geworden ist?http://www.huegelland.net/presse24.htm
2) http://www.windkraft-wie-weiter.de/presse_petition_BI_Gwind_Glos_040801.htm
3)http://www.gegenwind-ev.de/020529.html
usw.

Eigentlich hat jeder mir bekannte Vertrag solche (ab einer gewissen Höhe sicher als kritisch einzustufende) Regelungen. Sind halt windige Verträge und die Bürgermeister halten ja nicht nur bei sowas die Hand auf.
Also was wollen Sie mit derartigem Material machen?

: Zwischen Windkraftanlagen-Betreiberfirmen und Kommunen wurden stellenweise Verträge abgeschlossen, in denen Geldzahlungen (z.B. 30.000 EUR pro Windkraftanlage) der Windkraftbetreiber an die Kommune vorgesehen sind. Dafür verpflichtet sich die Gemeinde, das jeweilige Windkraftanlagen-Projekt insbesondere durch eine entsprechende Bauleitplanung zu unterstützen.

: Bei diesen Zahlungen handelt es sich also nicht um Nutzungsentschädigungen (z.B. für kommunale Einrichtungen wie Wirtschaftswege o.ä.), die der Gesetzgeber zuläßt, wenn die Geldbeträge eine plausible Höhe aufweisen. Es handelt sich auch nicht um Ausgleichszahlungen im Naturschutz, die ebenfalls rechtlich vorgesehen wären. Es geht vielmehr schlichtweg um die Käuflichkeit von kommunalen Planungsentscheidungen, also Bestechung.

: Wem sind konkrete Fälle bekannt oder wer verfügt sogar über die entsprechenden Schriftsätze/Vertragstexte?

: Siehe auch (anonymisiertes) Beispiel




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