Re: Gewähleistungsansprüche bei Insolvenz des Bauträgers - Durchgriffsrechte auf ausführende Subunternehmer ?


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Abgeschickt von Caspar David Hermanns am 19 Juli, 2005 um 21:14:14

Antwort auf: Gewähleistungsansprüche bei Insolvenz des Bauträgers - Durchgriffsrechte auf ausführende Subunternehmer ? von Arne am 19 Juli, 2005 um 17:51:48:

Guten Tag,

grundsätzlich sind Gewährleistungsansprüche nur innerhalb der jeweiligen Vertragsbeziehungen gegeben. Nach jüngerer Rechtsprechung besteht aber unter Umständen die Möglichkeit, einen Anspruch auf Abtretung der Gewährleistungsrechte des (insolventen) Bauträgers gegenüber dem Nachuntermer an den Auftraggeber durchzustzen.

Außerdem kann es unter Umständen sinnvoll sein, das Vertragsverhältnis mit dem Bauträger zu beenden, wenn hierfür ein Grund gegeben und der Bauträger noch nicht überzahlt ist. Das ist aber auch eine Frage der individuellen Strategie.


Freundliche Grüße

Dr. Caspar David Hermanns


: Die Situation für einen Bauherren ist bei Insolvenz seines Bauträgers bekanntlich nicht einfach, wenn er Gewährleistungsansprüche durchsetzen will. In der Praxis werden häufig Subunternehmer zur Fertigstellung von Baugewerken eingesetzt.

: Hat der Bauherr bei einer solchen Konstellation "Durchgriffsrechte" auf die ausführenden Subunternehmer, wenn im Rahmen der vereinbarten Gewährleistungsfrist Mängel an einem durch einen Subunternehmer erstellten Baugewerk festgestellt werden oder gelten die Gewährleistungspflichten des Subunternehmers nur für die Vertragsbeziehung Bauträger - Subunternehmer.

: Vielen Dank im voraus !!

: Arne




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