Re: Baugenehmigung 1936


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Dirk Baumeister am 20 Juli, 2005 um 17:26:52:

Antwort auf: Baugenehmigung 1936 von Axel R. am 06 Juli, 2005 um 07:43:22:

Wenn die Erweiterung beantragt und genehmigt wurde und z. B. in der örtlichen Hausakte enthalten ist, ist die Sache unproblematisch. Wenn nicht, dann ist eine Absicherung schwer bis unmöglich. Es müsste nachgewiesen werden, dass dieser Anbau im Laufe seiner Standzeit genehmigungsfähig gewesen wäre oder zumindest geduldet wurde. Wenn beides nicht gelingt besteht kein Baurecht und damit handelt es sich um einen Schwarzbau für den es auch keinen Bestandsschutz gibt.


: Habe eine ehemahlige Jagdhütte, die 1936 gebaut wurde und jetzt im Naturschutzgebiet und im der Schutzzohne einer Trinkwassertalsperre liegt, vor 5 Jahren erworben. Die original Baugenehmigung unterscheidet sich vom jetzigen Zustand dadurch, dass eine Veranda zugebaut wurde und jetzt mit zum Wohnbereich zählt. Unklar ist, wann die Veränderung vorgenommen wurde. Schätze so vor 30 - 40 Jahren.
: Kann ich den jetzigen Zustand bei den Behörden absichern oder berühre ich das Thema besser nicht ? Muss das evt. zurückgebaut werden wenn ein Amt darüber stolpert?
:





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]