Re: Vermessung nach 15 Jahren?


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Abgeschickt von Arnd Inden am 31 Maerz, 2005 um 17:22:14

Antwort auf: Vermessung nach 15 Jahren? von Jogie am 31 Maerz, 2005 um 15:53:18:

Im allgemeinen besteht eine gesetzliche Einmessungspflicht. Diese Pflicht ist (je nach Bundesland anders genannt)im Vermessungs- und Katastergesetz begründet (Angabe der Rechtsquelle in der Aufforderung der Behörde). Diese gesetzliche Pflicht verjährt nicht. Ausnahme wäre, wenn die auffordernde Behörde (Katasteramt) schon gewußt hätte, dass das Gebäude fertiggestellt wurde und es 15 Jahre lang schleifen lassen hat. Aber auch hier ist ein Abwenden schwierig.




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