Hilfe! -zaunhöhe,-sichtschutz Garageneinfahrt


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Abgeschickt von susi am 20 Juli, 2005 um 17:51:41

wir sind besitzer einer doppelhaushälfte mit doch sehr unangenehmen nachbarn, die ihre haushälfte wiederum richtung strasse haben. d.h. das unsere haushälfte von der strasse aus über eine einfahrt zu erreichen ist. diese einfahrt ist eingetragen zu je hälfte der jeweiligen doopelhausbesitzer, da sonst die nachbarn ihre caporteinfahrt wiederum von unten strasse weg nicht erreichen könnten. nun wollen eben diese unangenehmen nachbarn an dieser grundstücksgrenze garageneinfahrt einen palisadenzaun von 1,8 m höhe errichten. das wiederum würde die Einfahrt doch etwas behindern, wenn wir z.b. rückwärts aus unserem grundstück raus fahren würden. Die Einfahrt selbst ist 3,12 m breit. Wesentlich ist aber die doch extrem optische Beeinflussung einer solchen Zufahrt. Da es wohl in Bayern kein Nachbarrecht gibt, frage ich hiermit dringend an, ob es Grundlagen für eine Ablehnung dieses geplanten Palisadenzauns gibt ?
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