Re: Spezielle Auflage in der Baugenehmigung - was bedeutet das


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Abgeschickt von K.D. am 21 Juli, 2005 um 07:27:02

Antwort auf: Spezielle Auflage in der Baugenehmigung - was bedeutet das von Katja am 15 Juli, 2005 um 10:08:19:

Ein Arbeitszimmer zählt in der Regel zu den Wohnräumen und ist damit auch Aufenthaltsraum.

Warum die Einschränkung da ist kann mehrere Möglichkeiten haben:
- Festsetzungen eines B-Planes
- bauordnungsrechtliche Mängel wie Raumhöhe, Belichtung, 2. Rettungsweg

: Wir haben ein freistehendes EFH in Hessen gebaut. In unserer Baugenehmigung steht, dass das DG, sowie ein Kellerraum der mit "Arbeiten" deffiniert war nicht zu Aufenthaltszwecken genututzt werden darf. Was bedeutet das für uns konkret und wie schränkt es die Nutzbarkeit z.B. für ein Arbeitszimmer ein ?





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